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Amtssprachen der Europäischen Union

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
„Europäisches Parlament“ in den 24 Amtssprachen der Europäischen Union (am Parlamentsgebäude in Brüssel)

In der Europäischen Union werden aktuell 24 Sprachen als Amts- und Arbeitssprachen anerkannt. Die Sprachenfrage wurde durch die erste Verordnung festgelegt, die überhaupt von der EWG erlassen wurde (Text der VO 1/1958 siehe unten). Rechtsgrundlage für die Verordnung ist aktuell Art. 342 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV): „Die Regelung der Sprachenfrage für die Organe der Union wird unbeschadet der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom Rat einstimmig durch Verordnungen getroffen.“

Nach Art. 24 AEUV haben alle Unionsbürger das Recht, sich in einer der 24 in Art. 55 EU-Vertrag genannten Sprachen an die Organe der EU zu wenden und eine Antwort in derselben Sprache zu erhalten. Neben diesen Amtssprachen existieren zahlreiche Minderheitensprachen, wie z. B. Katalanisch oder Baskisch in Spanien, sorbische Sprachen und friesische Sprachen in Deutschland oder Russisch in den baltischen Ländern. Die EU erklärt, die Sprachen und Sprachenvielfalt zu achten und zu respektieren.

Von den Amtssprachen werden im internen Verkehr der EU-Organe vor allem Englisch, Französisch und Deutsch als Arbeitssprachen verwendet, um die Verständigung zwischen den Mitarbeitern der europäischen Institutionen zu erleichtern. Durch den hohen Anteil an Nicht-Muttersprachlern, die in der EU Englisch verwenden, haben sich einige typische Eigenheiten in Grammatik und Vokabular herausgebildet, die als Euro English bezeichnet werden.[1]

Liste der Amtssprachen

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Liste der 24 Amtssprachen und ihrer Kürzel in der IATE-Datenbank:
Sprache Amtssprache der EU
und in
EU-Mitgliedstaat(en)
Regional- oder
Minderheitensprache
in EU-Mitgliedstaat
IATE-
Kürzel
Amts-
sprache
seit
Name der EU (Abkürzung)
Bulgarisch Bulgarien Bulgarien Griechenland Griechenland
Rumänien Rumänien
Ungarn Ungarn
bg 2007 Европейски съюз (ЕС)
Dänisch Danemark Dänemark Deutschland Deutschland
Schweden Schweden
da 1973 Den Europæiske Union (EU)
Deutsch Belgien Belgien
Deutschland Deutschland
Luxemburg Luxemburg
Osterreich Österreich
Danemark Dänemark
Frankreich Frankreich
Italien Italien
Kroatien Kroatien
Polen Polen
Rumänien Rumänien
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Ungarn Ungarn
de 1957 Europäische Union (EU)
Englisch Irland Irland
Malta Malta
en 1973 European Union (EU)
Estnisch Estland Estland Lettland Lettland et 2004 Euroopa Liit (EL)
Finnisch Finnland Finnland Schweden Schweden fi 1995 Euroopan unioni (EU)
Französisch Belgien Belgien
Frankreich Frankreich
Luxemburg Luxemburg
Italien Italien fr 1957 Union européenne (UE)
Griechisch Griechenland Griechenland
Zypern Republik Zypern
Italien Italien
Ungarn Ungarn
el 1981 Ευρωπαϊκή Ένωση (ΕΕ)
Irisch Irland Irland ga 2007  (*) An tAontas Eorpach (AE)
Italienisch Italien Italien Kroatien Kroatien
Slowenien Slowenien
it 1957 Unione europea (UE)
Kroatisch Kroatien Kroatien Italien Italien
Osterreich Österreich
Rumänien Rumänien
Slowenien Slowenien
Ungarn Ungarn
hr 2013 Europska unija (EU)
Lettisch Lettland Lettland Litauen Litauen lv 2004 Eiropas Savienība (ES)
Litauisch Litauen Litauen Lettland Lettland
Polen Polen
lt 2004 Europos Sąjunga (ES)
Maltesisch Malta Malta mt 2004 Unjoni Ewropea (UE)
Niederländisch Belgien Belgien
Niederlande Niederlande
Frankreich Frankreich nl 1957 Europese Unie (EU)
Polnisch Polen Polen Lettland Lettland
Litauen Litauen
Rumänien Rumänien
Slowakei Slowakei
Tschechien Tschechien
Ungarn Ungarn
pl 2004 Unia Europejska (UE)
Portugiesisch Portugal Portugal pt 1986 União Europeia (UE)
Rumänisch Rumänien Rumänien Bulgarien Bulgarien
Ungarn Ungarn
ro 2007 Uniunea Europeană (UE)
Schwedisch Finnland Finnland
Schweden Schweden
sv 1995 Europeiska unionen (EU)
Slowakisch Slowakei Slowakei Kroatien Kroatien
Osterreich Österreich
Polen Polen
Rumänien Rumänien
Tschechien Tschechien
Ungarn Ungarn
sk 2004 Európska únia (EÚ)
Slowenisch Slowenien Slowenien Italien Italien
Osterreich Österreich
Ungarn Ungarn
sl 2004 Evropska unija (EU)
Spanisch Spanien Spanien es 1986 Unión Europea (UE)
Tschechisch Tschechien Tschechien Kroatien Kroatien
Osterreich Österreich
Polen Polen
Rumänien Rumänien
Slowakei Slowakei
cs 2004 Evropská unie (EU)
Ungarisch Ungarn Ungarn Kroatien Kroatien
Osterreich Österreich
Rumänien Rumänien
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
hu 2004 Európai Unió (EU)
(*) 
Vertragssprache seit 1973

Amtssprachen in Mitgliedstaaten ohne offiziellen Status in der EU

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Sprache Amtssprache in Mitgliedstaat Name der EU (Abkürzung)
Luxemburgisch Luxemburg Luxemburg Europäesch Unioun (EU)
Türkisch Zypern Republik Zypern Avrupa Birliği (AB)

Amtssprachen in Beitrittskandidaten der EU

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Sprache Amtssprache in Beitrittskandidaten Name der EU (Abkürzung)
Albanisch Albanien Albanien
Nordmazedonien Nordmazedonien
Bashkimi Evropian (BE)
Bosnisch Bosnien und Herzegowina Bosnien und Herzegowina Evropska unija (EU)
Georgisch Georgien Georgien ევროპის კავშირი (ეკ)
Kroatisch Bosnien und Herzegowina Bosnien und Herzegowina Europska unija (EU)
Mazedonisch Nordmazedonien Nordmazedonien Европска Унија (ЕУ)
Montenegrinisch Montenegro Montenegro Evropska unija/Европска унија (EU/ЕУ)
Rumänisch Moldau Republik Moldau Uniunea Europeană (UE)
Serbisch Bosnien und Herzegowina Bosnien und Herzegowina
Serbien Serbien
Европска унија (ЕУ)
Türkisch Turkei Türkei Avrupa Birliği (AB)
Ukrainisch Ukraine Ukraine Європейський Союз (ЄС)

Halbamtliche Sprachen der Europäischen Union

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Folgende Sprachen sind weder Arbeits- noch Vertragssprachen der Europäischen Union, können jedoch für die Korrespondenz mit den Institutionen der EU verwendet werden.

Sprache Amtssprache in Region Staat Name der EU (Abk.)
Baskisch Baskenland Baskenland
Navarra Navarra
Spanien Spanien Europar Batasuna (EB)
Galicisch Galicien Galicien Spanien Spanien Unión Europea (UE)
Katalanisch Balearische Inseln Balearische Inseln
Katalonien Katalonien
Valencia Valencia
Spanien Spanien Unió Europea (UE)

Arbeits- und Vertragssprachen

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Obwohl alle 24 Amtssprachen der EU offiziell auch als Arbeitssprachen gelten, werden im internen Verkehr der Organe vor allem Englisch, Französisch und Deutsch verwendet, was spezifisch die Publikation von Pressemitteilungen und Volksbefragungen betrifft, welche immer zumindest in diesen drei Sprachen vorliegen müssen. Für ihre täglichen Kurznachrichten sowie die Verdolmetschung ihrer mittäglichen Briefings stellt die Europäische Kommission zwar offiziell ein Angebot in Englisch und Französisch sicher, tatsächlich sind aber fast alle Mitteilungen ausschließlich auf Englisch mit maschinenübersetzten Versionen auf Französisch und Deutsch.[2][3][4] Bis 2023 wurde als Einstellungskriterium für Mitarbeiter der Europäischen Kommission auch gute Kenntnisse entweder in Englisch, Französisch oder Deutsch vorausgesetzt, was jedoch aufgrund einer von Italien und Spanien geführten Klage vor dem Europäischen Gerichtshof fallen gelassen werden musste.[5] Zudem verfügten im Jahr 2010 weniger als 20 Prozent der Bediensteten der Europäischen Kommission über Deutschkenntnisse, weshalb die Verwendung als interne Verhandlungssprache meist nur aus der Vorlage von Texten für abschließende Beratungen bestand.[6][7] Obgleich die EU-Kommissionspräsidenten seit 2014 fließend Englisch, Französisch und Deutsch sprechen und des Austritts des Vereinigten Königreiches im Jahr 2020, ist die Dominanz des Englischen unter EU-Politikern und auch der gesamten EU-Bevölkerung (siehe untenstehende Tabelle) bzw. die Herausbildung eines simplifizierten „Euro English“ in der internen und externen Kommunikation der EU ungebrochen. Dies wurde sowohl von politischen Beobachtern als auch von deutsch- bzw. französischsprachigen Politikern wiederholt kritisiert und das Auswärtige Amt setzt sich mit dem Europanetzwerk Deutsch aktiv für eine größere Verbreitung des Deutschen unter EU-Beamten ein.[8][9][10][11]

Prozentanteil der drei meistgesprochenen Sprachen in der Europäischen Union 2023
(einschl. Differenz zu EU27 ohne UK im Jahr 2012)[12]
Sprache als Muttersprache als Fremdsprache Gesamt
Englisch 2 % (±0) 47 % (+5) 49 % (+5)
Deutsch 19 % (+3) 10 % (−2) 29 % (+1)
Französisch 15 % (+3) 11 % (±0) 26 % (+3)

Auch die Verträge (EU-Vertrag, AEU-Vertrag und EURATOM-Vertrag) sind in allen in Art. 55 EU-Vertrag genannten Amtssprachen verfasst und verbindlich. Eine Besonderheit bildete bis 2007 die irische Sprache, die nur Vertragssprache war, nicht aber als Amtssprache verwendet wurde. Erst anlässlich der Neuregelung beim Beitritt von Bulgarien und Rumänien wurde neben den Sprachen dieser beiden Länder auch das Irische neu als Amtssprache aufgenommen.

Verordnung zur Regelung der Sprachenfrage

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Historische Verordnung Nr. 1 zur Regelung der Sprachenfrage für die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft aus dem Jahr 1958[13]

„Der Rat der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft hat, gestützt auf Artikel 217 des Vertrages [Anmerkung: jetzt Art. 342 AEUV)], nach dem die Regelung der Sprachenfrage für die Organe der Gemeinschaft unbeschadet der Verfahrensordnung des Gerichtshofes vom Rat einstimmig getroffen wird, in der Erwägung, dass jede der vier Sprachen, in denen der Vertrag abgefasst ist, in einem oder in mehreren Mitgliedstaaten der Gemeinschaft Amtssprache ist, folgende Verordnungen erlassen:

Artikel 1
Die Amtssprachen und die Arbeitssprachen der Organe der Gemeinschaft sind Deutsch, Französisch, Italienisch und Niederländisch. [Anmerkung: Im Rahmen der Beitrittsverträge wurden hier weitere Amtssprachen eingefügt. 2005 wurde durch eine Verordnung ‚Irisch‘ in die Liste aufgenommen.]
Artikel 2
Schriftstücke, die ein Mitgliedstaat oder eine der Hoheitsgewalt eines Mitgliedstaates unterstehende Person an Organe der Gemeinschaft richtet, können nach Wahl des Absenders in einer der Amtssprachen abgefasst werden. Die Antwort ist in derselben Sprache zu erteilen.
Artikel 3
Schriftstücke, die ein Organ der Gemeinschaft an einen Mitgliedstaat oder an eine der Hoheitsgewalt eines Mitgliedstaates unterstehende Person richtet, sind in der Sprache dieses Staates abzufassen.
Artikel 4
Verordnungen und andere Schriftstücke von allgemeiner Geltung werden in den vier Amtssprachen abgefasst.
Artikel 5
Das Amtsblatt der Gemeinschaft erscheint in den vier Amtssprachen.
Artikel 6
Die Organe der Gemeinschaft können in ihren Geschäftsordnungen festlegen, wie diese Regelung der Sprachenfrage im Einzelnen anzuwenden ist.
Artikel 7
Die Sprachenfrage für das Verfahren des Gerichtshofes wird in dessen Verfahrensordnung geregelt.
Artikel 8
Hat ein Mitgliedstaat mehrere Amtssprachen, so bestimmt sich der Gebrauch der Sprache auf Antrag dieses Staates nach den auf seinem Recht beruhenden allgemeinen Regeln.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.“

Die Sprachen wurden jeweils mit dem Beitritt des jeweiligen Staates zur Amtssprache. Das Irische ist jedoch erst durch Verordnung des Rates vom 13. Juni 2005[14] als Amtssprache der EU anerkannt worden. Die Regelung trat aber erst am 1. Januar 2007 in Kraft. Fassungen der Verträge auf Luxemburgisch gibt es hingegen nicht, da das Luxemburgische erst 1984 zur National- und Verwaltungssprache Luxemburgs erklärt wurde und Gesetze dort bis heute ausschließlich auf Französisch geschrieben werden. Die Regierung von Luxemburg verzichtete für Luxemburgisch auf den Status einer EU-Amtssprache.[15]

Nach der Eurobarometer-Studie Die Europäer und ihre Sprachen,[16] die Ende 2023 in den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union durchgeführt und im Februar 2024 veröffentlicht wurde, ergibt sich folgendes Bild der laut Selbsteinschätzung der Befragten am meisten gesprochenen Sprachen in der Union (EU 27):

Sprachen in der Europäischen Union im Jahr 2023 (Eurobarometer 2024)
Sprache Nationale oder regionale Amtssprache in Mitgliedstaat als Muttersprache gesprochen (Anteil an der Bevölkerung) als Fremdsprache gesprochen (Anteil an der Bevölkerung) Sprecher insgesamt in der EU (Anteil an der Bevölkerung)
Englisch

Irland Irland
Malta Malta

2 % 47 % 49 %
Deutsch

Deutschland Deutschland
Osterreich Österreich
Luxemburg Luxemburg
Belgien Belgien
Italien Italien

19 % 10 % 29 %
Französisch

Frankreich Frankreich
Belgien Belgien
Luxemburg Luxemburg
Italien Italien

15 % 11 % 26 %
Italienisch

Italien Italien

13 % 3 % 16 %
Spanisch

Spanien Spanien

9 % 7 % 16 %
Polnisch

Polen Polen

9 % 1 % 10 %
Niederländisch

Niederlande Niederlande
Belgien Belgien

5 % 1 % 6 %
Rumänisch

Rumänien Rumänien

4 % 1 % 5 %
Griechisch

Griechenland Griechenland
Zypern Republik Zypern

3 % 0 % 3 %
Schwedisch

Schweden Schweden
Finnland Finnland

2 % 1 % 3 %
Tschechisch

Tschechien Tschechien

2 % 1 % 3 %
Portugiesisch

Portugal Portugal

3 % 0 % 3 %
Ungarisch

Ungarn Ungarn
Rumänien Rumänien

3 % 0 % 3 %
Bulgarisch

Bulgarien Bulgarien

2 % 0 % 2 %
Slowakisch

Slowakei Slowakei

1 % 1 % 2 %
Dänisch

Danemark Dänemark

1 % 1 % 2 %
Katalanisch

Spanien Spanien

1 % 1 % 2 %
Russisch 0 % 2 % 2 %
Kroatisch

Kroatien Kroatien

1 % 0 % 1 %
Litauisch

Litauen Litauen

<1 % 0 % <1 %
Slowenisch

Slowenien Slowenien

<1 % 0 % <1 %
Lettisch

Lettland Lettland

<1 % 0 % 1 %
Estnisch

Estland Estland

<1 % 0 % <1 %
Maltesisch

Malta Malta

<1 % 0 % <1 %
Irisch

Irland Irland

<1 % 0 % <1 %

Einführung einer einheitlichen Amtssprache

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Die Einführung von Englisch als Verwaltungs- und anschließend als Amtssprache in den Teilstaaten der Europäischen Union wurde diskutiert. Einer repräsentativen YouGov-Umfrage von 2013 zufolge hätten es zu diesem Zeitpunkt 59 Prozent der Deutschen begrüßt, wenn die englische Sprache in der gesamten Europäischen Union den Status einer Amtssprache erlangt hätte (zusätzlich zu den bisherigen Sprachen), in anderen Ländern Europas lag die Zustimmungsraten teilweise bei über 60 Prozent.[17][18]

Durch den geplanten Austritt des Vereinigten Königreiches aus der EU (Brexit) bekam die Diskussion über eine einheitliche Amtssprache neuen Auftrieb, verlagerte sich aber auch weg vom Englischen hin zu anderen Sprachen, die häufig in der EU gesprochen werden. Durch den Verlust des Vereinigten Königreiches als EU-Nettozahler kam die nicht unwesentliche Verwaltungskostenstelle der Übersetzungen in und aus 24 Amtssprachen bei allen Dokumenten als Argument wieder verstärkt in die Diskussion.[19]

Logo des Europäischen Parlaments

Wo sich eine Bezeichnung mit verschiedenen Sprachen nicht oder schwer darstellen lässt (z. B. Logos oder Internet-Domains) greift die EU teilweise auf Latein zurück, welches in einem Großteil der Mitglieder der EU historisch bedeutend war und teilweise noch ist, jedoch weder die Mutter- noch die Amtssprache irgendeines EU-Mitgliedes ist. Dadurch wird eine gewisse „Neutralität“ gewahrt. Der europäische Rat findet sich beispielsweise im Internet unter www.consilium.europa.eu und das Logo des Europäischen Parlaments benutzt die lateinische Form „Parlamentum Europaeum“. Anders als die römische Kurie plant die EU jedoch nicht, Latein als Verwaltungssprache zu verwenden oder auch nur Dokumente routinemäßig ins Lateinische zu übersetzen. Dennoch werden entsprechende Vorschläge gelegentlich in den Medien diskutiert.[20]

Einige Esperantisten sowie die Kleinpartei/politische Bewegung Europa – Demokratie – Esperanto setzen sich für die Verwendung von Esperanto als Amtssprache der EU ein. Gegenüber Englisch hätte es – wie Latein – den Vorteil größerer Neutralität (nirgendwo Amts- oder Muttersprache), darüber hinaus ist – so das Argument von Esperantisten – das Erlernen dieser Plansprache einfacher, zumal für Sprecher der meisten europäischen Sprachen, welche mit Esperanto große Gemeinsamkeiten in Wortschatz und Grammatik aufweisen.[21]

  • Peter Cichon, Michael Mitterauer (Hrsg.): Europasprachen (= Studien zu Politik und Verwaltung. Band 103). Böhlau, Wien/Köln/Graz 2011, ISBN 978-3-205-78608-5.
  • Markus A. Kürten: Die Bedeutung der deutschen Sprache im Recht der Europäischen Union. Eine Untersuchung der aktuellen sowie zukünftig möglichen Bedeutung der deutschen Sprache in der EU (= Schriften zum europäischen Recht. Band 105). Duncker & Humblot, Berlin 2004, ISBN 3-428-11395-0 (zugleich Dissertation an der Universität Köln, 2002/2003).
  • Sandra Nißl: Die Sprachenfrage in der Europäischen Union. Möglichkeiten und Grenzen einer Sprachenpolitik für Europa (= Sprach- und Literaturwissenschaften. Band 38). Utz, München 2011, ISBN 3-8316-4078-5 (zugleich Dissertation an der Universität München 2011).
  • Gerald G. Sander: Die Zukunft des Sprachenregimes in einer erweiterten Europäischen Union. In: Gerald G. Sander, Ivo Maryška (Hrsg.): Die Europäische Union vor neuen Herausforderungen. Verfassung – Osterweiterung – Welthandel. Peter Lang, Frankfurt am Main u. a. 2005, ISBN 3-631-52596-6, S. 59–71.
Commons: Amtssprachen der Europäischen Union – Sammlung von Bildern und Audiodateien

Einzelnachweise

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  1. Sandra Mollin: Euro-English: Assessing Variety Status. Gunter Narr Verlag, Tübingen 2006, ISBN 3-8233-6250-X, S. 6 (englisch).
  2. Europäische Kommission – Sprachenregelung der Kommission
  3. EU-Verwaltung – Bedienstete, Sprachen und Standorte. Europäische Union, abgerufen am 1. Mai 2021.
  4. Europäische Kommission - Pressraum
  5. European Civil Society Platform for Multilingualism – English, French or German can no longer be described as EU’s main working languages
  6. Ulrich Ammon: Europa spricht kein Deutsch. In: Die Welt. 25. Februar 2010.
  7. Norbert Richard Wolf: Die deutsche Sprache im Zeitalter der Globalisierung. In: Neuphilologische Mitteilungen, Band 113, Nr. 4 (2012).
  8. Goethe Institut Canada – The European Language Question and the Use of German in the EU
  9. Euractiv.com – The Brief – War of the lingua franca
  10. Politico - Ursula von der Leyen’s speech shows English still dominates
  11. auswaertigesamt.de - Die deutsche Sprache in der EU - Europanetzwerk Deutsch
  12. Eurobarometer Spezial - Europeans and their languages - Die Europäer und ihre Sprachen. (PDF; 10,67 MB) Europäische Kommission, abgerufen am 6. Dezember 2025.
  13. Verordnung Nr. 1 zur Regelung der Sprachenfrage für die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft. In: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. Nr. 17, 6. Oktober 1958, S. 385–386.
  14. Verordnung (EG) Nr. 920/2005 des Rates vom 13. Juni 2005 zur Änderung der Verordnung Nr. 1 vom 15. April 1958 zur Regelung der Sprachenfrage für die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft und der Verordnung Nr. 1 des Rates vom 15. April 1958 zur Regelung der Sprachenfrage für die Europäische Atomgemeinschaft sowie zur Einführung befristeter Ausnahmeregelungen zu diesen Verordnungen. In: Amtsblatt. L 156, 18. Juni 2005, S. 3–4.
  15. Sandra Nißl: Die Sprachenfrage in der Europäischen Union. Möglichkeiten und Grenzen einer Sprachenpolitik für Europa. München 2011, ISBN 3-8316-4078-5, S. 77.
  16. Eurobarometer Spezial - Europeans and their languages - Die Europäer und ihre Sprachen. (PDF; 10,67 MB) Europäische Kommission, abgerufen am 6. Dezember 2025.
  17. Umfrage: Mehrheit der Deutschen für Englisch als zweite Amtssprache, YouGov Meinungsforschungsinstitut, 9. August 2013.
  18. zu diesem Thema: Jutta Limbach: Plädoyer für die Mehrsprachigkeit in der Europäischen Union. versus Jürgen Gerhards: Plädoyer für die Förderung der Lingua franca Englisch. veröffentlicht von der Bundeszentrale für politische Bildung am 17. Januar 2012 hier
  19. Plädoyer für nur eine offizielle Amtssprache der EU - EURACTIV.de. Abgerufen am 24. November 2017.
  20. Michael Fischer: Latein als Amtssprache? In: deutschlandfunk.de. 30. Juli 2001, abgerufen am 17. Februar 2024.
  21. https://www.esperanto.de/de/europa