Comisión de Investigación de Accidentes Ferroviarios
| Comisión de Investigación de Accidentes Ferroviarios — CIAF — | |
|---|---|
| Aufsichtsbehörde(n) | Ministerio de Transportes y Movilidad Sostenible |
| Bestehen | seit 11. Dezember 2007 |
| Hauptsitz | Madrid, Paseo de la Castellana, 67 |
| Website | transportes.gob.es |
Die Comisión de Investigación de Accidentes Ferroviarios (kurz CIAF, zu Deutsch „Kommission zur Untersuchung von Eisenbahnunfällen“) ist die nationale Eisenbahnunfalluntersuchungskommission Spaniens unter Aufsicht des Verkehrsministeriums.[1]
Die CIAF übt ihre Tätigkeiten unabhängig von der staatlichen Eisenbahnsicherheitsbehörde (AESF), der Adif und den verschiedenen Eisenbahnunternehmen in Spanien aus. Sie wurde am 11. Dezember 2007 gegründet.[2] Rechtsgrundlage ist das Real Decreto 2387/2004 vom 30. Dezember 2004.[3]
2024 beschloss das spanischen Parlament die Zusammenführung der drei Untersuchungskommissionen für Eisenbahnen (CIAF), Luftfahrt (CIAIAC) und Seefahrt (CIAIM) zur AAIITAI, der Unabhängigen Verwaltungsbehörde für die technische Untersuchung von Unfällen und Störungen im Eisenbahn-, See- und zivilen Luftverkehr (spanisch Autoridad Administrativa Independiente para la Investigación Técnica de Accidentes e Incidentes ferroviarios, marítimos y de aviación civil). Eine Umsetzung des Beschlusses steht noch aus.
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Vor der CIAF war die Generaldirektion für Eisenbahnen (spanisch Dirección General de Ferrocarriles) für die Untersuchung von Eisenbahnunfällen zuständig, entsprechend den ihr durch die Eisenbahnsektorverordnung zugewiesenen Zuständigkeiten (Real Decreto 2387/2004 vom 30. Dezember 2004).
Die europäische Richtlinie 2004/49/EG über die Eisenbahnsicherheit regelte die Einrichtung einer spezifischen Stelle zur Untersuchung von Eisenbahnunfällen. Diese Richtlinie wurde durch das Königliche Dekret 810/2007 in das spanische Recht umgesetzt.[4] In der Folge wurde die Kommission zur Untersuchung von Eisenbahnunfällen geschaffen, die ihre Tätigkeit am 11. Dezember 2007 aufnahm.
Im September 2013 leitete die Europäische Kommission formell ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Spanien wegen Nichtumsetzung der Richtlinie 2004/49/EG über die Eisenbahnsicherheit ein. Sie war der Auffassung, dass die CIAF nicht unabhängig sei, da ihre Mitglieder vom Bau-Ministerium ernannt würden und an den Untersuchungen Personal der Adif und der Renfe beteiligt sei, also von Unternehmen mit direktem Bezug zu eventuellen Unfällen.[5] Die spanische Regierung änderte daraufhin Zusammensetzung und Arbeitsweise der CIAF, um sie an die Richtlinie anzupassen. Die Mitglieder der CIAF wurden fortan vom Ministerium vorgeschlagen, jedoch vom spanischen Parlament bestätigt. Im Mai 2016 stellte die Europäische Kommission das Verfahren entsprechend ein.
Im Januar 2019 leitete die Europäische Kommission erneut ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Spanien wegen Nichtumsetzung der Richtlinie 2004/49/EG über die Eisenbahnsicherheit ein. Sie vertrat die Auffassung, dass die Arbeitsmethoden der CIAF nicht den Vorgaben der europäischen Rechtsvorschriften entsprächen.[5][6]
Das Gesetz 2/2024 vom 1. August zur Schaffung der AAIITAI, der Unabhängigen Verwaltungsbehörde für die technische Untersuchung von Unfällen und Störungen im Eisenbahn-, See- und zivilen Luftverkehr (spanisch Autoridad Administrativa Independiente para la Investigación Técnica de Accidentes e Incidentes ferroviarios, marítimos y de aviación civil), sieht die baldige Aufhebung des Königlichen Dekrets 810/2007 vor. Infolgedessen soll auch die Verwendung sowohl der Bezeichnung „Comisión de Investigación de Accidentes Ferroviarios“ als auch des Akronyms „CIAF“ eingestellt werden, wenngleich beide Bezeichnungen übergangsweise weiterhin in Gebrauch sein sollen.
Zusammensetzung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Der Vorstand der CIAF besteht aus sechs stimmberechtigten Personen – der Leitung sowie fünf beisitzenden Mitgliedern, sowohl einem nicht stimmberechtigten Sekretär (Schriftführer). Drei der beisitzenden Mitglied müssen einen ingenieurswissenschaftlichen Hintergrund haben. Die Amtszeit des Vorstandes beträgt sechs Jahre; eine Wiederwahl ist nicht möglich.
Das Verkehrsministerium schlägt die Ernennung der Mitglieder der CIAF vor und teilt diese dem zuständigen Ausschuss des spanischen Parlamenets mit, die die vorgeschlagene Person als Präsidenten annehmen oder ablehnen kann.
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Comisión de Investigación de Accidentes e Incidentes de Aviación Civil (Luftfahrt)
- Comisión de Investigación de Accidentes e Incidentes Marítimos (Seefahrt)
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ www.fomento.gob.es ( vom 4. März 2013 im Internet Archive). Comisión de Investigación de Accidentes Ferroviarios > Contáctenos.
- ↑ www.fomento.gob.es. Presentación. Aufgerufen am 26. Juli 2013.
- ↑ www.fomento.gob.es. Presentación. Aufgerufen am 26. Juli 2013.
- ↑ BOE-A-2007-13177 Real Decreto 810/2007, de 22 de junio, por el que se aprueba el Reglamento sobre seguridad en la circulación de la Red Ferroviaria de Interés General. Abgerufen am 20. Januar 2026.
- ↑ a b David Reinero: La UE abre otro procedimiento de infracción a España por seguridad ferroviaria con la lucha de fondo de las víctimas del Alvia. 24. Januar 2019, abgerufen am 20. Januar 2026 (spanisch).
- ↑ Ramón Muñoz: Bruselas abre un procedimiento de infracción a España por la seguridad ferroviaria. In: El País. 24. Januar 2019, ISSN 1134-6582 (elpais.com [abgerufen am 20. Januar 2026]).
Koordinaten: 40° 27′ 16,5″ N, 3° 41′ 28,2″ W